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Holzschutzmittel
Nicht weniger gefährlich sind andere nachfolgende Substanzen, die auf keinen Fall in Innenräumen eingesetzt werden sollten:
Wesentlich gefährlicher als zuerst angenommen sind auch die seit der achtziger Jahren eingesetzten Pyrethroide, insbesondere das Permethrin. Diese oben genannten Wirkstoffe können über Jahrzehnte ausgasen und eine Gefahr für Menschen in Innenräumen darstellen!
Nach unseren Erfahrungen sind z.Zt. vor allem Materialprüfungen für eine Gefährdungsabschätzung geeignet. Aktuelle Luft oder Blutanalysen sind nur sinnvoll, wenn sie von spezialisierten Institutionen in eine Gesamtbewertung einbezogen werden. Fragwürdig sind außerdem z.B. Referenzwerte für Konzentrationen im Blut, die aus einem Kollektiv teilbelasteter Patienten ermittelt wurden und Luftrichtwerte, die toxikologisch nicht begründet sind. Es ist unverantwortlich, wenn eine Gefahrenabschätzung über die aktuelle, zum Teil schwankende Konzentration der Raumluft vorgenommen wird, gleichzeitig aber die Vergangenheit mit einer langjährigen Belastung und einhergehender Vorschädigung vernachlässigt wird. Als Folge einer länger zurückliegenden Holzschutzmittelvergiftung können z.B. Allergien oder eine generelle erhöhte Sensibilität gegenüber verschiedenen anderen Chemikalien auftreten. Im übrigen hat die Messung der Holzschutzmittelwirkstoffe z.T. nur eine Indikatorfunktion, denn Verunreinigungen in den o.g. Substanzen (z.B. Dioxine im PCP) können schon aus Kostengründen meist nicht ermittelt werden. Ihre mögliche Anwesenheit und damit auch eine schädliche Wirkung muß angenommen werden. Bei den Probenahmen, Untersuchungen und Beurteilungen der Umweltambulanz steht das Vorsorgeprinzip im Vordergrund.
Wie kann eine Sanierung durchgeführt werden?
In Innenräumen
sind Holzschutzmittel ohne Ausnahme überflüssig und schädlich!
Auch bei tragenden Bauteilen in Innenräumen ist der Schutz nach
der Neufassung DIN 68800, Teil 3, nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.
Lassen Sie sich vom Holzhändler bescheinigen, daß die Hölzer
abgelagert und unbehandelt sind; bei einer Holzfeuchte unter 20% tritt
kein Pilzbefall auf. Beachten Sie Regeln des konstruktiven Holzschutzes,
d.h. verhindern Sie einen möglichen Befall durch technische Maßnahmen
bei dem Auf oder Einbau von Holz. Wenn ein Holzschutzmittel zwingend
erforderlich ist, verwenden Sie möglichst nur Borsalz.
Bei einer Außenanwendung sollte das Holz druckimprägniert
sein. Bei befallenen Hölzern ist eine ungefährliche Heißluftbehandlung
zu empfehlen. |
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